Qualitätslabel für Steviolglykoside – eine Abzocke!

Qualitätslabel für Steviolglykoside – eine Abzocke!

Seit einigen Jahren werden in Deutschland im Internet, Reformhäusern und Bioläden Süßstoffe aus Stevia rebaudiana zum Verkauf angeboten - obwohl bislang nicht lebensmittelrechtlich zugelassen. Manche dieser Produkte sind wahre "Hinterhofmischungen".

Wir bekommen viele Anfragen von Bürgern, die von den geschmacklichen Qualitäten der Steviolglykoside enttäuscht sind. Teilweise wird auch angefragt, wie der Verbraucher sicher sein kann, dass er ein "gutes" Steviolglykosid kauft.

Verschiedentlich wurde vorgeschlagen, dass Qualitätslabel auf privater Basis eingeführt werden sollen, um die Qualitätsanforderungen zu gewährleisten. Dies ist natürlich Unfug und wiegt den Verbraucher nur in scheinbarer "Sicherheit".

Auf unserer Tagung am 22. Oktober 2009 haben wir verschiedene Steviolglykosid-Präparate von Fachleuten aus der Lebensmittelindustrie verkosten und bewerten lassen. Das Ergebnis kann man in Kürze so zusammenfassen, dass 25 Prozent der Teilnehmer jedes der angebotenen sieben Produkte als wenig akzeptabel, bitter, lakritzartig etc. bewertet haben. Dagegen haben 22 Prozent der Teilnehmer alle Produkte als eher akzeptabel eingestuft und die restlichen 50 Prozent der Teilnehmer zu jedem der sieben Produkte sehr unterschiedliche Bewertungen abgaben. Bei solchen geschmacklichen Bewertungen kann auch ein Qualitätslabel dem Verbraucher keine Orientierung geben, wenn die entscheidende Frage für die Verbraucherakzeptanz die geschmackliche Qualität ist.

Um geschmacklich schlechte Produkte vom Markt zu verbannen, hat der Käufer eine gute Waffe - nicht mehr kaufen und sich bei der Handelskette zu beschweren.

Gesetzliche Grundlage der Vermarktung jedweden Lebensmittelzusatzstoffes ist die Spezifikation, welche die Europäische Kommission in ihrer Zulassungs-entscheidung festlegt. Dies ist dann der obligatorische gesetzliche Mindeststandard.

Steviolglykosiden könnte die zukünftige Zulassung sich auf Stoffe mit einer Mindestreinheit von 95 Prozent beziehen. Diese können eher Einzelsüßstoffe sein, wie z. B. Rebaudioside A oder Stoffgemische aus verschiedenen Steviolglykosiden, wie sie natürlich in der Stevia-Pflanze vorkommen oder nach Extraktion und Aufreinigung wieder in einem bestimmten Verhältnis gemischt werden. Aber damit fängt für den Anwender das Problem an. Jedes dieser Stoffgemische hat sehr charakteristische geschmackliche Eigenschaften, die einen Vergleich untereinander sehr schwierig machen.

Qualitätslabel, die lediglich die gesetzlichen Mindeststandards festschreiben wollen, sind nichts anderes als die allgemeine Unsicherheit beim Thema "Steviolglykoside" für eine Abzocke zu nutzen.

Wer Qualitätslabel anbiete, die angeblich Sicherheit und Transparenz bieten sollen, sollte erst einmal bei sich selbst anfangen. Manche Protagonisten sind hier wenig transparent, um nicht zu sagen undurchsichtig.   

Es soll an dieser Stelle nochmals eindrücklich die Lebensmittelindustrie gewarnt werden, sich von solchen Bestrebungen einvernehmen zu lassen. Nach den Vorstellungen von Protagonisten solcher Qualitätslabels  sollen hier umsatzbezogene "Lizenzgebühren" bezahlt werden, d. h. doch nichts anders als dass Dritte in die Bücher schauen möchten und niemand weiß, wohin diese Informationen gehen. Dieses Ansinnen ist nichts anderes als ein Versuch, den Kunden zu kontrollieren.